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Das Hinweisgeberschutzgesetz (kurz "HinSchG") setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle, zur vertraulichen Bearbeitung von Hinweisen und zur fristgerechten Rückmeldung an Hinweisgeber.
Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sind vollständig verpflichtet. Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie in besonders regulierten Bereichen unterwegs sind.
Inhalte des Leitfadens:
Erfahren Sie im LegalTegrity-Leitfaden, was Sie bei der Auswahl eines HinSchG-konformen Hinweisgebersystems beachten müssen und erhalten Sie Tipps für die praktische Umsetzung in Ihrem Unternehmen.