Das Hinweisgeberschutzgesetz (kurz "HinSchG")wurde verabschiedet. Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden haben nach Verkündung durch den Bundesrat am 10. Februar 2023 3 Monate Zeit für die Umsetzung. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023.
Erfahren Sie im LegalTegrity-Leitfaden, was Sie bei der Auswahl eines HinSchG-konformen Hinweisgebersystems beachten müssen, und erhalten Sie praktische Tipps für die praktische Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
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