Das Hinweisgeberschutzgesetz (kurz "HinSchG") wurde verabschiedet. Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden haben nach Verkündung des Gesetzes einen Monat Zeit für die Umsetzung. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023.
Erfahren Sie im LegalTegrity-Leitfaden, was Sie bei der Auswahl eines HinSchG-konformen Hinweisgebersystems beachten müssen, und erhalten Sie praktische Tipps für die praktische Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
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